Öffnungszeiten
Von Montag bis Samstag nach telefonischer Vereinbarung
Die Winterreifen-Verordnung
Die am 4. Dezember 2010 in Kraft getretene Verordnung bedeutet eine Konkretisierung der bereits seit 2006 bestehenden Rechtslage. Eine ausdrückliche Pflicht zur Winterbereifung gilt nun für denjenigen, der mit dem Auto bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf der Fahrbahn“ unterwegs ist - verbindlich übrigens auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge.
Reifen nur mit M+S-Kennung erfüllen die Anforderungen der Winterreifen-Verordnung. Der ADAC empfiehlt, Reifen mit M+S- und Schneeflockensymbol (siehe Logo). Auch Ganzjahresreifen mit dieser Kennzeichnung erfüllen die Anforderung!